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Kein Verbot des Harassenlaufs
Statt eines Verbots möchten die Behörden den Harassenlauf neu einer Bewilligungspflicht unterstellen. Weil bisher aber keine Organisatoren des Bierlaufs vorhanden sind, ist offen, ob für die nächste Ausgabe überhaupt ein Bewilligungsgesuch gestellt wird.
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