Klarer Freispruch für Regierungsrat Urs Wüthrich
Das Baselbieter Strafgericht hat eine Ehrverletzungsklage gegen Bildungsdirektor Urs Wüthrich vollumfänglich abgewiesen. Geklagt hatte der ehemalige Leiter einer Jugendbetreuungs-Wohngruppe mit Finanzproblemen: Wüthrich habe mit Stellungnahmen seine Ehre verletzt. Gerichtspräsident Adrian Jent sprach Wüthrich frei. Dieser habe in der Sache als Regierungsrat informieren müssen, seine Stellungnahmen hätten das sachlich Nötige enthalten.
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