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Kommentar zum neuen Basler Pensionskassengesetz

Prinzipiell ist es begrüssenswert, wenn der Staat bei den Sozialleistungen Vorbildfunktion hat und seine Angestellten gut bezahlt. Allerdings muss festgehalten werden, dass das Gesetz auch nach den darin vorgesehenen Abstrichen Spitze bleibt.

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