Das Bundesgericht in Lausanne befasst sich mit der St. Galler Gesetzgebung betreffend künstliche Fortpflanzung. Der Entscheid hat Auswirkungen auf das Fortpflanzungsgesetz im Kanton Basel-Stadt, da die erste strenge Version, die In-vitro-Fertilisation verbietet, kaum mehr eine Chance hat.

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künstliche Fortpflanzung: wegweisender Bundesgerichtsentscheid
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