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Kummer mit dem Binninger 1.-August-Feuer auf dem Bruderholz

Dieser Tage werden überall in der Schweiz mehr oder weniger grosse 1.-August-Feuer [19970801] aufgeschichtet. Das Gesetz regelt klar, was dabei verbrannt werden darf. Alte Möbel und lackierte Bretter gehören sich nicht dazu, und doch wären genau diese Dinge um ein Haar im Binninger 1.-August-Feuer auf dem Bruderholz gelandet.

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