Heute hat der Landrat Basel-Land die Anpassung an das eidgenössische Maturitätsanerkennungsreglement MAR an die Hand genommen: Die neue Maturitätsverordnung erlaubt es den Schülerinnen und Schülern künftig, zu den sieben Grundlagenfächern je ein Schwerpunkt- und Ergänzungsfach zu wählen.

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Landrat Basel-Land beschliesst neue Maturitätsverordnung
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