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Mietzinsreduktion in Basel-Stadt wegen Hypothekarzinssenkung

Auf Anfang 1997 senkt die Basler Kantonalbank die Hypothekarzinsen von 5 auf 4,75 Prozent. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie in der Regel eine Mietzinsreduktion geltend machen können. Wie muss man vorgehen, wenn der Vermieter oder die Vermieterin diese Reduktion nicht selbst vornimmt?

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