Die Basler Regierung hat zusammen mit dem Fasnachts-Comité beschlossen, drei Tage Fasnacht ohne zeitliche Einschränkungen zuzulassen; das "Gässle" soll für alle Fasnächtlerinnen und Fasnächtler vom Morgenstreich durchgehend bis zum Endstreich möglich sein. Einschränkungen gibt es aber für die Gastronomie, dort gilt eine Sperrstunde ab 01.00 Uhr.
* Die Fakten zum Regierungsentscheid
* Interview mit Comité-Obfrau Pia Inderbitzin
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