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Pilzkontrolle in der Region Basel wird fortgesetzt

Ab 2001 unterliegen Pilzkontrollen nicht mehr dem Lebensmittelgesetz. Die Gemeinden können oder müssen selbst entscheiden, ob sie sie weiterführen. In Basel-Stadt ist dies der Fall, und auch die meisten Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft wollen ihre Pilzkontrolleure weiterbeschäftigen.

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