Laut Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dürfen Eltern, Kinder, Geschwister, Eheleute, Grosseltern, Enkel und Verschwägerte nicht gleichzeitig in der gleichen Behörde sitzen. Matthias Manz darf nun aber trotzdem im Amt bleiben, obwohl der Lebenspartner seiner Schwester der Pratteler Gemeindetat Adrian Müller ist. Die beiden sind nicht verheiratet, also sind Matthias Manz und Adrian Müller auch nicht verschwägert. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Pratteln: SP-Gemeinderat Matthias Manz bleibt im Amt
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