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Probleme mit unangeleinten Hunden in den Wäldern des Kantons...
Hunde gehören im Wald laut dem Jagdgesetz Basel-Land an die Leine, zumindest zwischen Anfang April und Ende Juni. Laufen sie frei herum, bilden sie eine Gefahr für die Jungtiere. Allerdings leuchtet der Paragraf 35 des Jagdgesetzes nicht allen ein. Deshalb patrouilliert zum Beispiel die Polizei in Muttenz regelmässig im Wald. Michèle Scheidegger hat sie begleitet.
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