Zum Inhalt springen

Schiesspflicht kommt vor Lärmschutz

Das Bundesgericht hat der Beschwerde von zwei Basler Schützenvereinen stattgegeben und das Verdikt des Verwaltungsgerichts Basel-Land vom März 2002 aufgehoben. Nun liefert es die Begründung nach.

Mehr von «Regionaljournal Basel Baselland»