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Schleichwerbung-Verfahren gegen TV-Sendung "Café Bâle"

Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM hat eine Folge der Fernsehsendung „Café Bâle“ wegen unerlaubter Schleichwerbung untersucht und hat nun ein Verfahren eröffnet. "Café Bâle" wird im Auftrag der Basler Zeitung hergestellt und auf SFzwei ausgestrahlt.

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