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Schweizerhalle: Keine Entschädigung für Polizisten
Ein Polizist der Polizei Grenzach-Wyhlen, der während des Grossbrandes bei der Sandoz Schweizerhalle mit Beobachtungsfahrten getätigt hat, ist danach mit Atemwegsschäden ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Schadenersatzforderungen, die er deswegen an die Sandoz richtet, werden ihm verwehrt. Die Versicherung der Sandoz sieht keinen Grund, weshalb der Polizist, der sich ungenügend geschützt habe, von der Chemiefirma entschädigt werden soll.
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