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Staatsschutz im Baselbiet
Auch über zehn Jahre nach der Fichenaffäre ist der Staatsschutz ein heikles Thema geblieben: Die Kantone haben nur noch mit einem schriftlichen Auftrag des Bundes aktiv werden dürfen. Seit ein paar Monaten regelt eine neue Bundesverordnung den Staatsschutz. Was dies für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet, der in letzter Zeit gerade in Bezug auf den Rechtsextremismus tätig geworden ist, hat heute die kantonale Justiz- und Polizeidirektion erläutert.
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