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Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit umfassendem Beistand

Basel soll als zweiter Kanton in der Schweiz seine Verfassung ändern und das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit umfassendem Beistand in Kraft setzen. Menschen, die eine schwere geistige Behinderung haben und als nicht vollständig urteilsfähig gelten, können bisher weder abstimmen, noch wählen. Nun hat der Grosse Rat in Basel dem Regierungsrat jedoch den Auftrag erteilt, die Verfassung diesbezüglich anzupassen. Schliesslich sei das Stimm- und Wahlrecht ein Grundrecht aller Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sagen die Befürworter. Das letzte Wort hat das Basler Stimmvolk.

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