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Strafanzeige gegen Invalidenversicherung

Die Behinderten-Selbsthilfe beider Basel klagt die IV ein wegen einer Plakatkampagne, die diskriminierend sei. Es geht um provokative Aussagen über Behinderte. In der Anzeige geht es um üble Nachrede, Beleidigung, fahrlässige Irreführung und Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot.

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