Die Vorwürfe gegen die fünf Angeklagten waren happig: Entführung, Freiheitsberaubung, Raub, Nötigung, Drohung, Körperverletzung. Die Staatsanwältin forderte Zuchthausstrafen zwischen 22 Monaten und viereinhalb Jahren. Das Gericht sah die meisten Anklagepunkte als erfüllt an und verurteilte einen der beiden Hauptangeklagten zu zweidreiviertel Jahren Zuchthaus und wies den zweiten Haupttäter in eine Arbeitserziehungsanstalt ein. Die drei anderen Angeklagten erhielten bedingte Gefängnisstrafen zwischen 10 und 18 Monaten.

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Strafgericht Basel-Stadt fällt Urteil im Hanfprozess
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