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Das Basler Strafgericht hat zwei Frauen zu einer bedingten Geldstrafe wegen Behinderung des Strassen- und Tramverkehrs verurteilt. Vom Verstoss gegen die Covid-Verordnung wurden sie aber freigesprochen. Die beiden hatten im Juni 2020 in Basel an einer Demonstration zum Frauenstreiktag teilgenommen.
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