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Welche staatlichen Unterlagen sollen der Nachwelt erhalten...
Diese Frage stellt sich für jedes Staatsarchiv. Im Baselbiet regelt sie nun das neue Archivierungsgesetz, das die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1961 ablösen soll. Unter anderem will man sich damit definitiv vom Klischee einer Bürokratie mit endlosen Aktenbergen verabschieden. Gleichzeitig soll für jede Gemeinde ein minimaler Standard vorausgesetzt werden.
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