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Aus dem BEA-Studio - Heimfallstudie Kraftwerke Wallis

Mit dem sogenannten "Heimfall" ist geregelt, dass der Nassteil eines Wasserkraftwerkes nach Ablauf der (meistens 80 bis 100-jährigen) Konzession an die Gemeinde "heimfällt", welche das Wasser zur Verfügung gestellt hat. Im Wallis betrifft das bis ins Jahr 2000 sieben Kraftwerke. Die für die Vorbereitung eingesetzte Kommission hat nun ihren ersten Bericht zu den rechtlichen Bedingungen vorgelegt.

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