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Ausverkaufsstimmung auf dem Ausland-Immobilienmarkt im Wallis
Am 6. Dezember [19871206] wurde im Kanton Wallis das Ausführungsgesetz zum Bundes-Gesetz "Lex Friedrich" von der Stimmbevölkerung abgelehnt und damit beschlossen, dass ab dem 1. Januar [19880101] keine Bewilligungen mehr für den Verkauf von Grundstück- und Wohneigentum an Ausländerinnen und Ausländer erteilt werden dürfen. Bis zum Jahresende ist dies aber noch möglich.
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