Zum Inhalt springen

Ausverkaufsstimmung auf dem Ausland-Immobilienmarkt im Wallis

Am 6. Dezember [19871206] wurde im Kanton Wallis das Ausführungsgesetz zum Bundes-Gesetz "Lex Friedrich" von der Stimmbevölkerung abgelehnt und damit beschlossen, dass ab dem 1. Januar [19880101] keine Bewilligungen mehr für den Verkauf von Grundstück- und Wohneigentum an Ausländerinnen und Ausländer erteilt werden dürfen. Bis zum Jahresende ist dies aber noch möglich.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»