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Bernisches Denkmalpflegegesetz bewährt sich

Das bernische Gesetz über die Erhaltung der Kunstaltertümer und Urkunden wurde fast hundert Jahre alt. Anfangs dieses Jahres wurde es vom neuen Denkmalpflegegesetz abgelöst. Der Grosse Rat verabschiedete das Gesetz 1999. Der Schutz des Interieurs ist der zentrale Punkt im neuen Gesetz. Bei einem Umbau muss zu den erhaltenswerten Innenbauten Sorge getragen werden. Heute wurde an einer Medienkonferenz eine erste positive Bilanz gezogen.

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