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Bernisches Obergericht bestätigt Urteil wegen fahrlässiger...
Das Obergericht des Kantons Bern bestätigt das Urteil eines Aarberger Einzelrichters im Zusammenhang mit dem Tod einer 82-jährigen Frau. Auch nach Ansicht des Obergerichts steht dieser Tod im Zusammenhang mit der schlechten Pflege, welche die Frau im Pflegeheim Arch erhalten habe. Die Frau wurde im September 1995 mit offenen Wunden ins Regionalspital Grenchen eingeliefert, wo sie kurz darauf starb. Ihre beiden Töchter klagten daraufhin das Altersheim wegen mangelhafter Pflege an.
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