Der ehemalige Kreditchef der Spar- und Leihkasse Thun hat das Bankengesetz nicht verletzt. So entschied heute das bernische Obergericht in einem zweiten Anlauf. Trotz Freispruch muss er sich aber mit 119'000 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen.
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Beteiligung an Verfahrenskosten trotz Freispruch für Ex-Kreditchef der SLT Thun
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