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Bezirksgericht Sensebezirk FR: Privatklage gegen Chaletverkäufer
Verhandlungsgegenstand war die Frage, ob der Verkäufer eines Chalets in der Ferienhaussiedlung Falli Hölli gewusst habe, dass das Häuschen auf unsicherem Grund stehe, und es vielleicht gerade deshalb weiterverkauft habe. Brisant daran ist nun, dass der ganze Hang, auf dem die Ferienhaussiedlung einst stand, im Juni 1994 abgerutscht ist. Das Urteil steht noch aus.
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