Zum Inhalt springen

Bundesgericht befreit Burgergemeinde Zermatt von direkter...

Die Burgergemeinde Zermatt hätte der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgrund der Erhöhung der Aktie des Elektrizitätswerks Zermatt rund 609000 Franken bezahlen müssen. Das Bundesgericht bestätigt nun den Entscheid der Kantonalen Steuerrekurskommission für eine Steuerbefreiung. Die Burgergemeinde Zermatt wird somit von der Steuerpflicht befreit.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»