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Bundesgericht: Bund ist kostenpflichtig für Tschernobyl-Folgen
Der Bund ist kosten- und schadenersatzpflichtig für alle Folgeschäden der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl [19860426]: Dies entschied heute das Bundesgericht. Die Gemüsebauern im Kanton Freiburg und im Berner Seeland haben diesen Entscheid herbeigesehnt. Was dieser Entscheid für die Gemüsebauern bedeutet, erläutert Charles Aebersold von Treiten, Präsident der Gemüseproduzenten-Vereinigung der Kantone Bern und Freiburg GVBF.
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