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Bundesgericht: keine Neuauflage des Giftmordprozesses von Romont

Das Bundesgericht attestiert der Justiz des Kantons Freiburg eine korrekte Prozessführung im Giftmordfall von Romont und lehnt die Beschwerde des verurteilten Marc Achtari ab, zumal weder die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention noch die Bundesverfassung verletzt worden seien. Damit kommt es definitiv nicht zu einem dritten Prozess.

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