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Bundesgericht verbietet dem Kanton Bern Doppelmandat für...

Ein Statthalter kann im Kanton Bern nicht für zwei Amtsbezirke zuständig sein, wie es der bernische Grosse Rat für das Obersimmental und das Saanenland vorgesehen hatte. So lautet ein Entscheid des Bundesgerichts. Die Wohnsitzpflicht gilt als wesentliche Wahlvoraussetzung für einen Regierungsstatthalter. Erwin Walker mit Wohnsitz im Obersimmental hatte diese Wahlvoraussetzung im Saanenland nicht erfüllt, weshalb seine dortige Wahl zum Statthalter nicht gültig ist. Der Entscheid des Grossen Rates einen Statthalter für zwei Bezirke zuzulassen ist somit aufgehoben. Der Berner Regierungsrat Werner Luginbühl bedauert den Bundesgerichtsentscheid.

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