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Bundesgerichtsentscheid Flughafen Belpmoos

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde gegen die Bewilligung zur Verlängerung der Betriebszeiten auf dem Flughafen Belp, welche die Vereinigung gegen Fluglärm und 57 Privatpersonen eingereicht hatte, ab. Linienflugzeuge dürfen definitiv zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr starten und landen. Zwar zeigt das Bundesgericht sich besorgt bezüglich der Lärmverschmutzung, weist aber darauf hin, dass bessere Verbindungen am Belper Flughafen wichtige wirtschaftliche und politische Bedeutung haben. Reaktionen auf den Entscheid und Ausblick Entwicklung Flugverkehr.

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