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Bundesgerichtsentscheid zum Wahlrekurs im Wallis
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen das Resultat der Grossratswahlen 1981 im Bezirk östlich Raron gut und verteilt die Sitze im Kantonsparlament definitiv. Somit können die Parlamentarier nach einem halben Jahr Absenz wieder Einsitz nehmen im Grossen Rat Wallis.
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