Zum Inhalt springen

Definitiver Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen ist...

Die Berner Kantonsregierung gibt einem Schüler recht, der gegen seinen Schulausschluss geklagt hatte. Die neue Interpretation des bernischen Volksschulgesetzes wirft Fragen auf.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»