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Revidiertes Energiegesetz im Kanton Bern: Neubauten müssen ab 2023 eine eigene Energiegewinnung haben
KEYSTONE / CHRISTIAN BEUTLER
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Der Kanton Bern macht Schritt in Richtung erneuerbare Energien

Im Kanton Bern tritt auf den 1. Januar 2023 das revidierte Energiegesetz in Kraft. Es setzt auf Anreize statt Vorschriften: Öl- und Gasheizungen werden bei bestehenden Gebäuden nicht verboten. Neubauten müssen aber eine eigene Energiegewinnung haben und eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge.

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