Die Stadt Bern darf von Liegenschaftsbesitzem, die ein Haus in der Nähe einer Strassenlampe haben, keine Sondergebühren mehr verlangen.
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Die "Beleuchtungsabgabe" der Stadt Bern ist rechtswidrig, sagt...
Die "Beleuchtungsabgabe" der Stadt Bern ist rechtswidrig, sagt das Bundesgericht
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