Zum Inhalt springen

Die Frage nach der Solidarhaftung bei Demonstrationsschäden

Der Berner Gemeinderat antwortert auf die Interpellation vom Stadtrat Ueli Augsburger, welche nach der zivilrechtlichen Haftung für Schäden während den bewilligten und unbewilligten Demonstrationen zum Berner Jugendzentrum AJZ entstanden sind. Bis jetzt wurde darauf verzichtet, Teilnehmende auch für Schäden zu belangen, die sie selber nicht verursacht haben. Die Solidarhaftung hätte eine Kollektivierung zur Folge und würde zu Zufälligkeiten führen. Das sei vom rechtlichen Standpunkt aus unbefriedigend.

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»