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Drogenabgabestelle KODA-1 in Bern muss neues Baugesuch stellen
Die Drogenabgabestelle KODA-1 beim Eigerplatz in Bern muss auf eine Beschwerde von Nachbarn hin ein neues Baugesuch stellen. Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Betrieb des KODA mit der dortigen Wohnzone zwar vereinbar ist, dass es aber in dem betreffenden Haus zu wenig Wohnungen und zu viel andere Mieter hat. Dies aufgrund eines formalen Fehlers: Leider vergass man vor rund 17 Jahren die ausschliessliche Büronutzung, die bewilligt war, im Grundbuch einzutragen.
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