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Einzelne Freisprüche bezüglich rechtsextremem Konzert in Gamsen

Im Prozess gegen jene Leute, die 2005 in Gamsen bei Brig ein Konzert organisierten, bei dem rassendiskriminierende Lieder gesungen wurden, hat das Walliser Kantonsgericht die erstinstanzliche Verurteilung der Organisatoren weitgehend bestätigt. Einzig jene Leute, die nur in der Küche oder an der Bar mitgeholfen hatten und die von der ersten Instanz als Mitläufer verurteilt wurden, wurden jetzt vom Kantonsgericht freigesprochen.

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