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Entscheide über Einbürgerungen können delegiert werden
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Entscheide über Einbürgerungen können delegiert werden

Über Einbürgerungsgesuche muss im Kanton Bern nicht unbedingt der Gesamtgemeinderat entscheiden. Er kann den Entscheid auch an ein einzelnes Mitglied des Gemeinderats delegieren. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.

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