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Erstes Anwendungsurteil zum Opferhilfegesetz Kanton Bern
Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern fällt erstmalig ein Urteil in Zusammenhang mit dem 1993 in Kraft getretenen eidgenössischen Opferhilfegesetz. Neu haben Opfer einer Straftrat, unberücksichtigt ihrer finanziellen Lage, einen Anspruch auf zeitnahe, juristische Beratung. Zuvor hatten Personen mit geringen finanziellen Mitteln einen langen, bürokratischen Prozess durchlaufen müssen, bevor sie juristische Beratung unentgeldlich beanspruchen konnten.
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