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Grindelwald - knifflige Entschädigungsfrage bei Bauland-Auszonung
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Grindelwald - knifflige Entschädigungsfrage bei Bauland-Auszonung

Möglicherweise zont die Gemeinde Grindelwald bestehendes Bauland um, weil es in einer Gewässerschutz-Zone liegt, in der Bauen bundesrechtlich nicht möglich ist.

Damit könnte es zu spannenden Entschädigungs-Fragen kommen - die weder die Gemeinde noch der Kanton abschliessend beantworten können. Wird ein Fall für die Schatzungs-Kommission - und möglicherweise für das bernische Verwaltungsgericht.

Weiter in der Sendung:

  • Kanton Bern erneuert seinen Internet-Auftritt - damit die Bevölkerung besser zurechtkommt. Diese Hinwendung zur Kundenfreundlichkeit ist ein Auftrag des Kantonsparlaments.

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