
Inhalt
Grosser Rat Bern: Revision des Volksschulgesetzes
Das Kantonsparlament beantwortete im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes die Frage: Was muss eine Lehrperson tun, die von einem Verbrechen erfährt? Die Antwort lautet: Die Untersuchungsbehörden sind nicht in jedem Fall zu unterrichten. Es gibt demnach weder für Lehrpersonen noch für Angestellte der Gesundheits- und Beratungsdienste eine Mitteilungspflicht.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen