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Grosser Rat Bern: Revision des Volksschulgesetzes

Das Kantonsparlament beantwortete im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes die Frage: Was muss eine Lehrperson tun, die von einem Verbrechen erfährt? Die Antwort lautet: Die Untersuchungsbehörden sind nicht in jedem Fall zu unterrichten. Es gibt demnach weder für Lehrpersonen noch für Angestellte der Gesundheits- und Beratungsdienste eine Mitteilungspflicht.

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