Die Vorlage zum Datenschutzgesetz, die der Freiburger Staatsrat dem Parlament unterbreitet, betrifft Bereiche, die nicht vom Bundesgesetz abgedeckt sind. Aus Spargründen soll nur ein Datenschutzbeauftragter vom Kanton angestellt werden.

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Grosser Rat Freiburg: Datenschutzgesetz
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