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Grosser Rat Wallis verabschiedet Gesetz über den öffentlichen...
Der Walliser Grosse Rat hat das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs angenommen. Die Kantone sollen sich an unrentablen Teilen des öffentlichen Verkehrs beteiligen, wenn sie deren Einstellung verhindern wollen. Der Kanton soll in Absprache mit den betroffenen Gemeinden diese Leistungen also kaufen. Bezahlt werden diese Leistungen zu 60 Prozent von Kanton, zu 20 Prozent von der betroffenen Gemeinde und zu 20 Prozent von allen Gemeinden im Kanton.
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