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Halbzeit Sanierung Schiessanlagen Kanton Bern
Bilanz zur Umsetzung der eidgenössischen Lärmschutzverordnung, welche besagt, dass Schiessanlagen bis ins Jahr 2002 saniert werden müssen, wenn sie den Vorgaben nicht genügen. Von den 440 Schiessplätzen im Kanton Bern müssen noch 358 saniert werden. In der Kantonsregierung zeigt man sich optimistisch, dass die Frist von den Gemeinden eingehalten werden kann.
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