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Juristisches zum Matterhorn-Eigentumsstreit

Das Matterhorn gehört der Munizipalgemeinde / Einwohnergemeinde und nicht der Burgergemeinde Zermatt. So entschied das Kantonsgericht im November 1982. Details der Urteilsbegründung. [Panne: Wegen einem Versprecher beginnt der Redaktor den Beitrag ein zweites Mal von vorne]

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