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Kanton Bern: Keine Bar- und Pub-Festivals mehr an Feiertagen

Aufgrund eines Vorstosses hat der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat eine Vorlage zu einer Gesetzesänderung vorgelegt, die besagt, dass im Kanton Bern an hohen kirchlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag und Weihnachten keine Veranstaltungen wie Bar- und Pub-Festivals stattfinden dürfen. Entbrannt ist die Diskussion am jährlichen Pub-Festival, das in der Osterzeit im bernischen Oberwichtrach stattfindet. Die Organisatoren zeigen sich empört.

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