Kanton Bern muss sein Steuergesetz überarbeiten
Der Kanton Bern darf Dividenden auf Aktien weiterhin günstig besteuern. Das ist verfassungsmässig, sagt das Bundesgericht. Das kantonale Steuergesetz muss trotzdem überarbeitet werden, weil er mit Einschränkungen und Zusätzen zu weit geht.
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