Zum Inhalt springen

Kanton Bern muss sein Steuergesetz überarbeiten

Der Kanton Bern darf Dividenden auf Aktien weiterhin günstig besteuern. Das ist verfassungsmässig, sagt das Bundesgericht. Das kantonale Steuergesetz muss trotzdem überarbeitet werden, weil er mit Einschränkungen und Zusätzen zu weit geht.

Download
 

Einzelne Beiträge

Mehr von «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis»