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Kanton Bern: neue Verordnung für Anschluss von Ortschaften an...

Ortschaften im Kanton Bern haben Anspruch auf einen öV-Anschluss, sofern sie mindestens 300 Einwohner zählen oder über dieselbe Zahl an Arbeitsplätzen verfügen. Diesen Grundsatz hat die Regierung in einer neuen Verordnung verankert. Werden damit zusätzliche Orte an öffentliche Verkehrsmittel angebunden?

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